KIT Career ServiceFörderprogrammeDeutschlandstipendium
Kurz erklärt
Was ist das Deutschlandstipendium?
Das Deutschlandstipendium ist eine großartige Chance für dich, wenn du engagiert bist und gute Leistungen bringst. Es fördert dich zum einen finanziell, unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern: Pro Monat erhältst du 300 Euro – zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte von privaten Fördernden. Zum anderen profitierst du von einem starken Netzwerk aus Fördernden und anderen Stipendiat:innen. Bei deiner Bewerbung um ein Deutschlandstipendium geht es nicht nur um Noten: Auch dein soziales Engagement oder besondere persönliche Umstände zählen. Immer im April kannst du dich für das kommende Stipendienjahr bewerben.

Stipendien im Jahr 2024
Stipendien im Jahr 2023
Stipendien im Jahr 2022

Zielgruppe
Wer kann sich für das Deutschlandstipendium bewerben?
  • Studierende, die am KIT immatrikuliert sind oder
  • Studieninteressierte, die in diesem Jahr ihr Studium am KIT beginnen werden,
  • aller Nationalitäten,
  • mit herausragenden Studienleistungen oder schulischen Erfolgen,
  • die gesellschaftliche engagiert sind oder auch
  • biografische Hürden überwinden müssen.

Vorteile
Warum solltest du dich bewerben?
  • Finanzielle Unterstützung für ein Jahr, damit du dich ganz auf dein Studium konzentrieren kannst
  • Wertvolle Kontakte zur Industrie und Wirtschaft durch deine Fördernden (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereine), die dir Mentoring-Beziehungen oder Chancen für den Berufseinstieg eröffnen können
  • Austausch im Netzwerk Deutschlandstipendium mit Gleichgesinnten, um nicht nur finanziell, sondern auch ideell gefördert zu werden

Das wichtigste auf einen Blick

Termine

Bewerbungsphase: 13. bis 30. April 2026
Zu- oder Absage: Oktober bis November
Stipendienfeier: November oder Dezember


Infos

Stipendiendauer: 1 Jahr (wiederholte Bewerbung möglich)
Stipendienhöhe: 300 €/Monat

Wie du dich bewirbst
Bewerbungsprozess
Bewerbungen sind nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich - der nächste ist voraussichtlich im April 2026

Wie genau du dich bewerben kannst und welche Kriterien wichtig sind, das zeigt dieses kurze Erklärvideo:



Inhalt des Videos:

  • Die Vorteile des Deutschlandstipendiums: Bis Min. 0:47
  • Welche Voraussetzungen du erfüllen musst: Bis Min. 1:11
  • Die Bewertungskriterien bei der Vergabe der Stipendien: Bis Min. 2:39
  • Die Schritte des Bewerbungsprozesses: Bis Min. 4:35
  • Wichtige Unterlagen, die du bereit halten solltest: Bis Min. 5:35
  • Nach dem Versenden deiner Unterlagen passiert noch…: Bis Ende

Bewerbungen sind nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich - der nächste ist voraussichtlich im April 2026
Phase 1: Online-Bewerbung (April)
Voraussetzungen:

Bewerberinnen und Bewerber müssen
  • zum Auszahlungsstart des Stipendiums am KIT immatrikuliert sein
  • ein deutsches Konto haben

Hinweis zur Regelstudienzeit:
Laut §20 Abs. 2 KITG gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2020/2021 oder Wintersemsester 2021/2022 eingeschrieben sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Bitte bewirb dich also auch, wenn du dich im Vergabezeitraum nicht mehr in der Regelstudienzeit befindest. Falls du im Sommersemester 2020, 2021 oder Wintersemester 2020/2021 oder 2021/2022 beurlaubt warst, oder aktuell beurlaubt bist, reiche dafür bitte eine Bescheinigung mit Angabe des Grundes für die Beurlaubung ein.

Bewerbungsunterlagen:

Achtung: Bei der Bewerbung fürs Deutschlandstipendium ist es extrem wichtig, dass du alle Informationen mit Nachweisen belegen kannst. Angaben ohne Nachweise dürfen wir nicht berücksichtigen.

Lebenslauf:
  • in tabellarischer Form (1-2 Seiten),
  • mit aktuellen Angaben
  • Tipps und Mustervorlage unter Lebenslauf (Link zu Bewerbungssupport -> Lebenslauf ->…)

Motivationsschreiben:
  • max. 1-1,5 Seiten
  • adressiert an deine Fakultät (wir schicken deine Bewerbung dorthin)
  • Tipp: Gehe hier näher auf Ehrenämter, persönliche Umstände etc. ein, sofern du diese mit Nachweisen belegen kannst.
  • Mehr Infos unter Anschreiben (Link zu Bewerbungssupport -> Anschreiben -> Inhalte -> Stipendien-Bewerbung am Beispiel Deutschlandstipendium)


Praktikums- und Arbeitszeugnisse

Nachweise über fachliches und soziales Engagement: nur von einer offiziellen Stelle auf deren Briefpapier erstellte Nachweise sind gültig (Entwurf-Vorlage (PDF))

Aktueller Notenauszug:
  • innerhalb des Bewerbungszeitraums datiert
  • Pflicht: Angabe der Creditanzahl
  • für Studienbewerber:innen, die noch keinen KIT-Notenauszug haben: Abiturzeugnis


sonstige Nachweise:
  • Preise und Auszeichnungen
  • Persönliche Umstände
  • etc.


Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • Kann nachgereicht werden, wenn noch nicht vorliegend


Bachelorzeugnis:
  • Betrifft Masterstudierende
  • Kann nachgereicht werden, wenn noch nicht vorliegend (Achtung: im Motivationsschreiben erwähnen und unbedingt Abiturzeugnis hochladen)


Immatrikulationsbescheinigung:
  • Kann nachgereicht werden, wenn noch nicht vorliegend

Bewerbung einreichen:
  • Nur online über die Website des Career Service möglich
  • Login mit KIT-Account-Daten auf der Website des Career Service (keine extra Registrierung nötig)
  • Vollständige Unterlagen unter „Mein Account“ im Bereich ??? hochladen
  • (unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden)
  • Wir können nur Bewerbungen berücksichtigen, die im Bewerbungszeitraum online hochgeladen wurden. Das Einreichen von Dokumenten per E-Mail ist nicht möglich.
    Ausnahme: Hochschulzugangsberechtigung, Bachelorzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung, wenn im Bewerbungszeitraum noch nicht vorliegend (siehe „Bewerbungsunterlagen“)

Hinweise zu Dateien und Dokumenten:
  • Alle Dokumente müssen als PDF (max. Dateigröße: 4096 kB pro Dokument) hochgeladen werden.
  • Pro Upload-Feld kannst du nur ein Dokument hochladen.
  • Ausländische Dokumente (z.B. ausländische Abitur- oder Bachelorzeugnisse) werden nur als offiziell beglaubigte Übersetzungen (deutsch oder englisch) anerkannt. Ausländische Notenauszüge müssen außerdem ins deutsche Notensystem umgerechnet sein. Bei Fragen unterstützt das International Students Office.
Phase 2: Eingangsbestätigung per E-Mail
Wenn deine Bewerbung eingegangen ist, erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte bewahre diese E-Mail bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens auf.
Du hast keine E-Mail bekommen? Wende dich bitte umgehend an deutschlandstipendium∂kit edu
Phase 3: Zusage oder Absage
Diese erhälst du als Bescheid per Post (Oktober-November).
Wichtig: Aktualisiert eure Postadresse und E-Mail Adresse sobald diese sich verändern sollte!

Auswahlkriterien
Wie werden deine Nachweise und Engagements berücksichtigt?
Die Bewerbungen für das Deutschlandstipendium werden nach verschiedenen Kriterien mit Punkten bewertet. Hier erfährst du, welche Kriterien wichtig sind und wofür du Punkte bekommst, wenn du entsprechende Nachweise vorlegen kannst.
Wichtig: Du erhältst in jeder Kategorie für den Nachweis Punkte, der am höchsten gewertet wird, mehrere Nachweise aus einer Kategorie werden nicht zusammengerechnet.

Soziales Engagement
  • 50 Punkte: für aktuelles soziales Engagement in verantwortungsvoller Stellung (Bspe.: Vorsitz einer Hochschulgruppe, Oberministrant etc. im laufenden Jahr)
  • 30 Punkte: für gegenwärtiges kontinuierliches soziales Engagement ohne Leitungsposition (Bsp.: aktive Mitarbeit in einer Fachschaft)
  • 10 Punkte: für älteres Engagement oder sporadisches Engagement (z.B. Betreuerin einer Jugendfreizeit, frühere Mitarbeit in einer Kirchengruppe etc.)
Überwindung einer persönlichen Hürde
Du bekommst 25 Punkte, wenn mindestens eine dieser Situationen nachweislich auf dich zutrifft:
  • Studierend mit Kind
  • Pflege von Angehörigen
  • Eigene psychische/physische Einschränkungen
  • Nachgewiesene anhaltend prekäre finanzielle Situation
  • Nichtakademisches Elternhaus
  • Fluchterfahrung oder die Erfahrung politischer Verfolgung
  • Vorangegangene Berufstätigkeit
  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
Fachliches Engagement
  • 25 Punkte: mehrmalige Erfolge (Preise) bei Wettbewerben, für die erhebliche zusätzliche Leistungen erbracht wurden (z.B. bei nationalen und internationalen Wettbewerben aus Sport, Musik, Kunst und Kultur wie „Jugend forscht“, „Jugend musiziert“, etc.)
  • 15 Punkte: mehrmalige Teilnahme (ohne Preise) an Wettbewerben, für die erhebliche zusätzliche Leistungen erbracht wurden
  • 5 Punkte: einmalige Teilnahme an einem Wettbewerb oder Projekt, für den oder das erhebliche zusätzliche Leistungen erbracht wurden.
Extra-Tipps
  • Die meisten Punkte kannst du bekommen, wenn du aus allen Kategorien aktuelle Nachweise einreichen kannst.
  • Wenn du unsicher bist, welcher Nachweis die meisten Punkte erzielt, reiche einfach mehrere ein.
  • Nachweise müssen immer offiziell sein, hangeschrieben oder selbst ausgestellte Nachweise reichen nicht aus.
  • Beispiele: Schreiben des Hausarztes (als Nachweis für die Pflege Angehöriger), aktuelle Verdienstnachweise, Kontoauszüge, Lebensversicherungsauszüge (als Nachweis einer finanziell kritischen Situation)
  • Kein Nachweis vorhanden? Dann dürfen wir leider keine Punkte geben.

Stimmen und Erfolge
Was würdest du Studierenden raten, die überlegen, sich zu bewerben, aber noch zögern?
"Wer noch zögert sich auf das Stipendium zu bewerben, dem kann ich nur raten es einfach anzugehen. Unabhängig davon, ob ihr genommen werdet oder nicht, ist das eine Gelegenheit für euch eure Interessen und Fähigkeiten auf den Punkt und zu Papier zu bringen. Das dient der eigenen Wegfindung und kann für zukünftige Bewerbungsprozesse wiederverwendet werden. Ihr könnt nur gewinnen!"

Lukas Leopold, Technologie und Management im Baubetrieb (Master-Student)

FAQ -Hast du noch Fragen?

Was beinhaltet die Förderung?
Als Stipendiat:in erhältst du für ein Jahr eine monatliche Förderung von 300 EUR. Finanziert werden die Stipendien zu einer Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereinen) und zur anderen Hälfte vom Bund.
Was sind meine Pflichten als Stipendiatin oder Stipendiat?
Als Stipendiatin bzw. Stipendiat verpflichtest du dich alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören zum Beispiel Änderungen bei Adresse, Kontodaten, Mitteilung zu Beurlaubung, Studiengangswechsel, Beendigung des Studiums und den Erhalt eines anderen Stipendiums.
Außerdem musst du dem Karlsruher Institut für Technologie die für die Erfüllung der Auskunftspflicht gemäß 134 Abs. 2 Nr.1 Abs. 4 StipG erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (Richtlinie § 5).
Natürlich freuen wir uns auch, wenn du an der Stipendienfeier im Herbst/Winter teilnimmst, um deine Förderin oder deinen Förderer kennenzulernen. Eine Teilnahmepflicht besteht aber nicht.
In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Das Deutschlandstipendium wird immer zum Wintersemester vergeben.
Wird es eine neue Bewerbungsphase zum Sommersemester geben?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird jedes Jahr zum Wintersemester für die Dauer von einem Jahr vergeben.
Welche Gesetze liegen dem Deutschlandstipendium zugrunde?
Das Deutschlandstipendium wird auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG), der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) und der Satzung (1,2,3,4) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Vergabe von Deutschlandstipendien vergeben.
Wie viele Deutschlandstipendien werden am KIT vergeben?
Das variiert, in der Regel werden aber rund 300 Stipendien vergeben. Im Wintersemester 2024/25 waren es sogar 345 Stipendien.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wer kann sich bewerben?
Studierende und Studienanfängerinnen und -anfänger am KIT können sich bewerben. Leider nicht bewerben können sich Studierende der HECTOR School, der Carl Benz School of Engineering und des Studienkollegs.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Bitte beachte, dass alle erforderlichen Unterlagen beim Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen müssen. Gewisse Unterlagen können nachgereicht werden. Beachte hierfür die Hinweise weiter oben unter „Bewerbungsprozess“.
Was sind die Auswahlkriterien?
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Weitere Informationen findest du oben unter „Auswahlkriterien“.
Ist die Regelstudienzeit relevant für die Bewerbung?
Ja. Du musst dich während der gesamten Förderperiode (Dauer: ein Jahr), also im Wintersemester und im darauffolgenden Sommersemester, in der Regelstudienzeit deines Studiengangs befinden. Gefördert werden kannst du maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderhöchstdauer im Rahmen des Deutschlandstipendiums über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt), so kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich während der Laufzeit des Stipendiums mein Studium beende?
Ja, auch dann ist eine Bewerbung möglich. Allerdings musst du beachten, dass die Zahlung zum Ende des Monats eingestellt wird, in dem du deine letzte Prüfung absolviert hast, das Studium abgebrochen hast, die Fachrichtung wechselst oder exmatrikuliert wirst. Bei einem Hochschulwechsel mit Beibehaltung der gleichen Fachrichtung kann das Stipendium für ein Semester fortgezahlt werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erhalten habe?
Ja. Du kannst das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung nachreichen.
Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben, obwohl ich mich noch nicht für ein Studium am KIT beworben habe?
Ja. Vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im September wird von uns geprüft, ob eine Bewerbung von dir am KIT vorliegt. Die KIT-Bewerbung muss nicht extra bei uns nachgereicht werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Zweitstudium oder ein Aufbaustudium mache?
Ja.
Kann ich mich bewerben, auch wenn ich noch keine Noten im Studium habe?
Ja. Reiche in diesem Fall statt des Notenauszugs vom KIT dein Abiturzeugnis ein.
Wie soll der Nachweis über mein soziales, politisches oder Hochschulengagement aussehen?
Aus deinem Nachweis sollte hervorgehen wie intensiv du dich engagierst und um welche Art des Engagements es sich handelt. Der Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die du heute noch ausübst, darf nicht älter als ein Jahr sein, da wir es sonst nicht mehr als aktuelles ehrenamtliches Engagement werten können.
Was zählt als persönliche Hürde?
Als persönliche Hürden zählen zum Beispiel Studierende mit Kind, die Pflege von Angehörigen, eigene physische und psychische Einschränkungen, ein nichtakademisches Elternhaus, Fluchterfahrung und die Erfahrung politischer Verfolgung oder eine nachgewiesene, anhaltend prekäre finanzielle Situation.
Wie soll der Nachweis über meine persönlichen Hürden aussehen?
Aus deinem Nachweis sollte hervorgehen, um welche Art von Hürde es sich handelt und inwiefern diese dich beim Studium beeinträchtigt. Der Nachweis muss mit Datum versehen und von einer berechtigten Person unterschrieben sein.
Möchtest du einen Migrationshintergrund nachweisen, kannst du zum Beispiel eine Kopie des eigenen Passes und/oder eine Kopie des Passes/Visums eines Elternteils mit Migrationshintergrund bei den Nachweisen einreichen.
Möchtest du ein nichtakademisches Elternhaus nachweisen, kannst du beispielsweise eine kurze schriftliche Erläuterung/Selbstauskunft geben. Dieser muss von den Eltern unterschrieben sein und einen Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben enthalten.
Können sich ausländische Studierende bewerben?
Ja. Das Deutschlandstipendium steht Studierenden aller Nationalitäten offen.
Welchen Notendurchschnitt sollte ich haben, um aussichtsreiche Chancen auf ein Stipendium zu haben?
An die Vergabe der Stipendien ist kein bestimmter Notendurchschnitt gebunden. Die einzelnen Bewerbungen werden im Gesamtzusammenhang betrachtet, wobei die Leistungen im Studium neben sonstigem (gesellschaftlichen, sozialen, ehrenamtlichen und politischen) Engagement sowie besonderen biographischen Hürden nur ein Kriterium sind.
Was sind besondere Umstände (persönliche, familiäre oder finanzielle)?
Du kannst bei der Bewerbung auf einer gesonderten Seite besondere biographische Hürden beschreiben. Persönliche, familiäre oder finanzielle Umstände, die du in der Vergangenheit meistern musstest oder auch in der Gegenwart noch bewältigen musst, werden bei der Vergabe der Stipendien neben Leistungen im Studium oder gesellschaftlichen, ehrenamtlichen oder politischen Engagement berücksichtigt. Bitte beachte, dass die Auswahlkommission bei der Begutachtung deiner Bewerbung nur Angaben berücksichtigen kann, die durch Belege dokumentiert sind.
Ich habe eine Hiwi- Stelle/ Nebenjob, soll ich auch einen Nachweis hierfür hochladen?
Du kannst gerne einen Hiwi-Job oder einen Nebenjob neben dem Deutschlandstipendium ausüben. Einen Nachweis oder Info benötigen wir hierzu nicht.
Ich studiere an 2 Fakultäten, muss ich mich für einen Studiengang beim Bewerbungsprozess entscheiden?
Ja. Entscheide dich bei der Online-Bewerbung bitte für einen der beiden Studiengänge und gebe diesen an. Nur von diesem Studiengang zählen dann die Creditpoints und der Notendurchschnitt.
Kann die Stipendienzahlung ausgesetzt werden?
Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums am KIT kann auch das Stipendium wieder aufgenommen werden, jedoch nur bis Ende des zugesagten Zeitraums.
Wie wird entschieden, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?
Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheidet eine Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Bewerbung?
Nein.
Ich promoviere, kann ich mich auch bewerben?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird nur an Studierende bis zum Diplom bzw. Master-Abschluss vergeben.
Sind Auswahlgespräche vorgesehen?
Nein.
Werden Stipendiatinnen und Stipendiaten einem Förderer direkt zugeordnet?
Ja.
Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt nochmals bewerben?
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben. Allerdings sollte man bei der momentan noch relativ geringen Zahl an Stipendien zu den Besten seines Jahrgangs und seiner Fakultät gehören.
Ich studiere im Master, muss ich mein Bachelorzeugnis einreichen?
Ja. Das Bachelorzeugnis wird zur Beurteilung Ihrer Förderwürdigkeit herangezogen.
Ich weiß nicht, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde. Wie kann ich das überprüfen?
Bei erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigungsmail. Bitte bewahre diese E-Mail bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens auf. Solltest du keine Bestätigungsmail erhalten haben, wende dich bitte umgehend unter deutschlandstipendium∂kit edu an uns, damit wir den Eingang prüfen können.
Angaben zum Studium, wenn ich gerade mit dem Master Studium begonnen habe
- Abschlussnote des letzten Abschlusses: Bachelornote (Zeugnis nachreichen falls noch nicht vorhanden)
- Aktueller Notendurchschnitt: bezieht sich auf den aktuellen Stand (Master), also gegebenenfalls n,n eintragen
- Leistungspunkte: bezieht sich ebenfalls auf den aktuellen Stand, also gegebenenfalls 0 eintragen, leeren Notenauszug hochladen -> kann bis zum 31.05. aktualisiert werden
Angaben zum Studium, wenn ich am Ende meines Bachelor Studiums bin und im Wintersemester mit dem Master starte
- Abschluss: Master
- Semester: 1
- Abschlussnote des letzten Abschlusses: Abiturnote
- Aktueller Notendurchschnitt: bezieht sich auf den aktuellen Stand (Bachelor)
- Leistungspunkte: bezieht sich auf den aktuellen Stand -> Notenauszug kann bis 31.05. aktualisiert werden

Förderkriterien und -dauer

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
Nein.
Welche Studiengänge sind förderungsfähig?
Studierende aller Fachrichtungen können sich bewerben.
Ich absolviere ein Auslandssemester/Auslandspraktikum. Kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Auslandssemester: Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn du dich während der Dauer der Förderung in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindest. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studierst du über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn du als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhältst.


Auslandspraktikum: Hier wird zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika unterschieden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden.
Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Ich überschreite während der Förderperiode meine Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem bewerben?
Du kannst dich auch auf Ende deines Studiums hin um ein Stipendium bewerben. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fakultät, welche Bewerbungen berücksichtigt werden und ob deine Bewerbung Erfolg hat oder nicht.
Ich wechsle die Hochschule, geht mein Stipendium dabei verloren?
Wenn du weiterhin dasselbe Studienfach im Bachelor bzw. Master studierst, kann das Stipendium bei einem Hochschulwechsel für ein Semester weitergezahlt werden.
Kann ich nach einem Jahr auch weitergefördert werden?
Ja. Eine erneute Bewerbung ist zulässig.
Sind an das Stipendium Auflagen gebunden, z.B. durch das fördernde Unternehmen?
Nein.
Ich bin im Urlaubssemester, kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Bei den Beurlaubungsgründen Mutterschutz, Elternzeit oder einem vom DAAD geförderten Auslandsstudium kannst du dich auch vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt wird das Stipendium fortgezahlt. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studierst du über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn du als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhältst.

Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Erhältst du dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kannst du das Deutschlandstipendium parallel beziehen.
Vorgehensweise, wenn das Studium frühzeitig beendet wird
Die Abgabe der Masterarbeit zählt als letzte Prüfungsleistung. Du kannst noch maximal zwei Monate die Stipendienleistungen erhalten, falls die Benotung davor noch nicht stattfand. Bitte gib uns also Bescheid, wann du die Masterarbeit abgegeben hast und wann diese benotet wurde. Wenn die Benotung zwei Monaten nach der Abgabe nicht stattfand, beenden wir das Stipendium zwei Monate nach Abgabe der Masterarbeit. Ansonsten wird das Stipendium im Monat der Benotung beendet.

Vereinbarkeit mit anderen Förderungen

Ich erhalte BAföG. Kann ich das mit dem Stipendium kombinieren?
Ja. Das Stipendium wird bei der BAföG-Berechnung nicht auf dein Einkommen angerechnet. Du kannst beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ich erhalte ein Stipendium der Begabtenförderungswerke. Kann ich mich bewerben?
Das kommt auf die Höhe deiner Förderung an. Eine finanzielle Doppelförderung mit den Begabtenförderungswerken und sonstigen Fördereinrichtungen ist ausgeschlossen, wenn die Summe dieser Förderung einen Monatsdurchschnitt von 30 € überschreitet.
Ich bekomme noch ein anderes Stipendium ausgezahlt. Kann ich trotzdem über das Deutschlandstipendium gefördert werden?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium ist hier.
Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen" zu betrachten?
Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist – wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien – nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.

Datenschutz

Bekommt der oder die Stipendiengeber:in meine Bewerbung?
Ja, jedoch nur mit deiner Einwilligung.
Warum soll ich meine Einwilligung geben, meine Kontaktdaten an den oder die Stipendiengeber:in weiter zu geben?
Das KIT versteht das Deutschlandstipendium nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern möchte auch frühzeitig den Kontakt zwischen Stipendiat:innen und Stipendiengeber:innen fördern. So können sich längerfristige Vernetzungsmöglichkeiten ergeben, zum Beispiel auch für deinen späteren Übergang ins Berufsleben.
Datenschutzinformationen
Hier kannst du dir die Datenschutzinformationen und die Erklärung der antragstellenden Person anschauen.